Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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19.12.2018
Entscheidungen im Verfahren
07.12.2018
Entscheidungen im Verfahren
08.10.2018
Termine
11.03.2014
Eröffnungen
10.03.2014
Sonstiges
21.01.2014
Sicherungsmaßnahmen
05.09.2012 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.02.2010 bis zum 31.01.2011
15.03.2012 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.02.2009 bis zum 31.01.2010
13.09.2011 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.02.2009 bis zum 31.01.2010
26.08.1996
Neueintragungen